KI-Generierung und IP-Screening von Markennamen

Die Kreation von Markennamen und das Prüfen dieser Namen sind oft getrennte Prozesse. Leider zeigt sich immer wieder, dass nach neuen Markennamen in aufwändigen Brainstorming-Prozessen gesucht wird. Oft wird dann ein Kandidat favorisiert und in der folgenden rechtlichen Klärung stellt sich dann heraus, dass dieser Namen in identischer oder ähnlicher Form schon genutzt wird.

Wozu dieser Weg?

Dann beginnt der Markenfindungsprozess wieder mit einer neuen Schleife.  

Mit KI kann dieser Prozess der Findung geeigneter Markennamen durch Erzeugung von Vorschlagslisten vereinfacht werden. Dadurch lässt sich die rechtliche Vorklärung mit diesem Prozess verbinden. So fließt in den Prozess der Namensauswahl direkt das rechtliche Kriterium ein.

Wie funktioniert dieser Prozess?

Passende kreative Markennamen können mit moderner KI gefunden werden. Dazu gibt man dem KI-System die Merkmale der gesuchten Kennzeichnung vor:

Nach der Übergabe an das KI-System generiert dieses eine Liste mit Marken-Vorschlägen.

Diese Vorschläge werden über einfache Marken-Ähnlichkeitsrecherchen geprüft, ob diese bereits in dem entsprechenden Bereich angemeldet sind. Hierbei ist auf Ähnlichkeit und Verwechselbarkeit des Namens im Gesamteindruck zu achten. Daneben ist die Nähe der im Produkt und Warenklassenverzeichnis aufgeführten Produkte wichtig, für die Unterscheidbarkeit.

Das Ergebnis ist ein Ranking der einzelnen Namen aus der Vorschlagsliste bei ihrer Alleinstellung gegenüber den bereits vorhandenen gültigen Marken-Anmeldungen in dem Länderbereich:

Damit Sie sich ein Bild von diesem Werkzeug machen können, liegt ein Musterbericht im PDF-Format zum Herunterladen bereit:

Das Startangebot für die „KI-Generierung und IP-Screening von Markennamen“ biete ich für den Preis von 250,- € zzgl. 19 % Umsatzsteuer für die ersten 15 Wortmarken-Vorschläge an. Größere Vorschlagslisten sind für den Aufpreis von 100,- je 10 zusätzliche Wortvorschläge € zzgl. 19 % Umsatzsteuer möglich.

Marke anmelden und rechtliche Beratung durch Anwalt

Die Anmeldung der Marke für den deutschen Markt findet dann beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) statt. Nähere Infos dazu geben die genannten Markenämter:

Daneben besteht auch die Möglichkeit zur internationalen Anmeldung (IR-Marken oder national in anderen Ländern). Bei diesen Fragen kann ein Patentzentrum (siehe PIZnet) oder eine rechtssichere Beratung durch einen in Kennzeichenrecht erfahrenen Anwalt oder ein Patentanwalt helfen.

Marke durch Überwachung sichern

Nach der Anmeldung einer neuen Marken ist die Überwachung der vorhandenen Produktkennzeichnung wichtig, um zu vermeiden, dass Wettbewerber mit identischen oder ähnlichen Namen die Alleinstellung auf dem Markt wieder in Frage stellen. Durch regelmäßige Reports zu verwechselbaren Markenanmeldungen kann verhindert werden, dass diese sich etablieren und später durch kostenintensive Verfahren wieder gelöscht werden müssen.

Gerne gebe ich Ihnen ein Angebot für eine Markenüberwachung!

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